Elternbrief: Schulbetrieb ab dem 4. April 2022  

Liebe Eltern, 

 

wie Sie den Medien vielleicht entnommen haben, gilt für den Schulbetrieb ab dem 4. April 2022 Folgendes:  

 

Maskenpflicht entfällt  

Auf dem gesamten Schulgelände, im Klassenzimmer und bei Schulveranstaltungen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Die Maske ist neben dem Impfen der wirksamste Schutz. Deswegen ist es selbstverständlich möglich, die Maske freiwillig zu nutzen, gerade im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen 

 

Testpflicht gilt bis zu den Osterferien unverändert fort 

Schülerinnen und Schüler sind weiterhin zweimal pro Woche zu testen. Weiterhin von der Testpflicht ausgenommen sind quarantänebefreite Personen, denen zwei freiwillige Tests pro Woche angeboten werden. 

 

Umgang mit Coronainfektionen in der Klasse oder Lerngruppe  

Bei einem Infektionsfall in einer Klasse oder Lerngruppe gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Sowohl die fünftägige „Kohortenpflicht“ als auch die Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht entfallen.  

 

Zutritts- und Teilnahmeverbote 

Für das Betreten des Schulgeländes gilt weiterhin die 3 G-Regel. 

 

Aufgrund der nach wie vor angespannten Infektionslage ist es dennoch wichtig, weiterhin umsichtig vorzugehen. Wir wollen Sie nochmals darum bitten, dass Sie Ihre kranken Kinder zuhause lassen, damit nicht mehr Kinder oder Lehrer*innen (unabhängig von Corona) angesteckt werden. 

Wir bedanken uns sehr für Ihre bisherige Mithilfe und Ihr Verständnis! 

 

 Mit freundlichen Grüßen 

 

Das Schulleitungsteam 

GGS ist Modellschule für ‚Gutes Schulessen mit kommunalem Konzept – nachhaltig und biozertifiziert‘

Die Gebrüder-Grimm-Schule wurde neben vier weiteren Schulen als Modellschule ausgewählt. Den SchülerInnen soll ein „gesundheitsförderndes und genussvolles Schulessen“ ermöglicht werden.

„Im Fokus des Projekts stehen vor allem die Verbesserung der Qualität der Schulverpflegung, eine Steigerung der Nachfrage nach Bio- und bioregionalen Lebensmitteln und die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung. Damit wird auch dem Ziel der Landesregierung, den Einsatz von regionalen Bioprodukten zu steigern, Rechnung getragen.“ (siehe Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Würtemberg)

Wir freuen uns und werden weiter darüber berichten.

Link zur Projektbeschreibung

PCR-Pooltestungen an der GGS

Die Gebrüder-Grimm-Schule nimmt  ab dem 9. Dezember bis zu den Weihnachtsferien an  der Pilotphase der PCR-Pooltestungen teil.

Die Schüler werden dienstags und donnerstags durch einen PCR- Lollitest im Klassenverband getestet. Bei einem positivem Befund im Pool werden die Kinder dann nochmals durch einen PCR-Lollitest einzeln nachgetestet.

Im Bedarfsfall wird ein Antigen- Schnelltest ergänzend eingesetzt.

 

Informationen des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

„Und was passiert jetzt?“
Eine Hilfe für Dein Verhalten im Zusammenhang mit Corona
(Stand: 06.12.2021)

Krank – was passiert jetzt?
Wenn Du Husten, Schnupfen oder Fieber hast, nichts mehr riechen oder schmecken kannst,bleibst Du zu Hause und machst einen Corona-Test.

Positiv getestet – was passiert jetzt?
Wenn Dein Corona-Test positiv ist, also anzeigt, dass Du Corona hast, gehst Du sofort nach Hause und musst dort 14 Tage bleiben. In der Zeit darfst Du Deine Wohnung nicht verlassen und keinen Besuch haben. Nur Deine Familie, mit der Du zusammenwohnst, darf in der Zeit bei Dir sein. Um niemanden anzustecken, ist es sinnvoll, zu anderen Personen in der Wohnung Abstand zu halten. Deine Familienmitglieder müssen ab dem Tag Deines positiven Tests für 10 Tage zu Hause bleiben, weil sie als haushaltsangehörige Personen sogenannte „enge Kontaktpersonen“ sind.
Wer geimpft ist oder in den letzten 6 Monaten schon mal Corona hatte (genesen), muss nicht in Quarantäne, wenn er oder sie Haushaltsangehörige oder -angehöriger ist.

Kontaktperson – was passiert jetzt?
Wenn jemand, mit dem Du zusammenwohnst („haushaltsangehörige Kontaktperson“) Corona hat, musst Du Dich sofort für 10 Tage in Quarantäne begeben (ab dem Tag, an dem die Person positiv getestet wurde).

Wenn eine positiv getestete Person mit der Du Kontakt hattest, aber nicht zusammenwohnst Corona hat, musst Du nur in Quarantäne, wenn das Gesundheitsamt oder Deine Gemeinde Dich anruft oder Dir schreibt. Wenn das Gesundheitsamt oder Deine Gemeinde Dich nicht kontaktiert, ist es aber sinnvoll, Deine Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren und Deine Wohnung nur noch zu verlassen, wenn es unbedingt nötig ist.
Bekommt in der Zeit Deiner Quarantäne noch jemand, mit dem Du zusammenwohnst Corona, ändert sich das Ende Deiner Quarantänezeit trotzdem nicht. Du musst also nicht von vorne anfangen, die 10 Tage zu zählen.Wenn Deine Kontaktperson selbst nicht mehr in Quarantäne bleiben muss, weil nach einem positiven Schnelltest ein negatives PCR-Testergebnis da ist, musst auch Du nicht mehr zu Hause bleiben.
Ein PCR-Test ist kostenlos möglich, wenn das Gesundheitsamt Dir gesagt hat, dass Du eine Kontaktperson bist oder jemand in deiner Familie einen positiven Test hat.

Negativer Test in der Absonderung – was passiert jetzt?
Du bist in Absonderung, weil Du positiv getestet bist:
Bist Du noch nicht geimpft, musst Du 14 Tage zuhause bleiben. Manche Menschen werden aber auch krank, obwohl sie geimpft sind. Oft fühlen sie sich dann aber nicht krank. Wenn das bei Dir so ist, kannst Du ab dem 5. Tag nach Deinem positiven Test einen PCR-Test machen.Wenn der PCR-Test negativ ist, musst Du nicht mehr zuhause bleiben. Wenn Du einen positiven Schnelltest hattest, dann endet Deine Absonderung sofort, wenn Du einen PCR-Test machst und der PCR-Test negativ ist. Das gilt auch, wenn Du nicht geimpft bist.

Du bist in Quarantäne, weil Du Kontaktperson bist:
Wenn Du Dich nicht krank fühlst, kannst Du ab dem 5. Tag Deiner Quarantänezeit einen PCR-Test machen oder ab dem 7. Tag einen Schnelltest. Wenn Du Schülerin oder Schüler bist, kannst Du auch schon ab dem 5. Tag Deiner Quarantänezeit einen Schnelltest machen. Ist der Test negativ, musst Du nicht mehr zuhause bleiben. Dein Testergebnis musst Du in der Schule vorzeigen. Achte darauf, dass Du Dein Testergebnis bis zu dem Tag, an dem Deine Quarantäne normalerweise abgelaufen wäre, auch sonst immer dabeihast. Du kannst nämlich kontrolliert werdenund musst es dann vorzeigen.

Geimpft oder Genesen – was passiert jetzt?
Wenn Du schon vollständig geimpft bist, ist das prima! Denn dann musst Du als Kontaktperson nicht in Quarantäne. Das gilt auch, wenn Du selbst in den letzten 6 Monaten schon mal Corona hattest. Die bekannten Hygieneregeln (Abstand einhalten, Kontakte reduzieren) solltest Du zur Sicherheit aber trotzdem beachten.
Wenn Du selbst krank wirst, also z.B. Husten, Fieber oder Schnupfen bekommst, gilt für Dich auch: Zuhause bleiben und testen (am besten beim Arzt)!

Allgemeine Informationen zur Absonderung und Quarantäne findest Du hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-quarantaene/
Die Hinweise beruhen auf der „Verordnung des Sozialministeriums zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren haushaltsangehörigen Personen“ (CoronaVO Absonderung).

Diese findest Du hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/

Informationen zum Impfen
(Stand: 06.12.2021)
Warum solltest Du Dich impfen lassen?
Wenn Du Dich gegen das Corona-Virus impfen lässt, schützt Du Dich selbst vor einer Krankheit. Aber Du schützt auch Deine Familie, Freunde und die ganze Gemeinschaft, weil Du mit Deiner Impfung dabei hilfst, dass das Virus nicht weiterverbreitet wird.

Wer kann sich impfen lassen?
Du kannst Dich impfen lassen, wenn Du 12 Jahre oder älter bist. Du kannst selbst entscheiden, ob Du Dich impfen lassen möchtest. Wenn Du noch nicht 18 Jahre alt bist, müssen Deine Eltern oder Erziehungsberechtigten das erlauben.

Wo kann man sich impfen lassen?
Du kannst Dich bei Deinem Haus- oder Jugendarzt, in einem Impfzentrum oder in einer Impfstation impfen lassen.
Weitere Hinweise dazu findest Du hier:

https://www.dranbleiben-bw.de/#einstieg

Wie ist der Ablauf der Impfung?
Du bekommst eine Spritze in den Arm. In der Spritze ist ein Impfstoff. 3 bis 6 Wochen später bekommst Du eine zweite Spritze. 14 Tage später bist Du gut vor einer schweren Corona-Erkrankung geschützt.

Was musst Du nach der Impfung beachten?
Sehr viele Menschen vertragen die Impfung gut. Du solltest Dich aber einige Tage nach der Impfung schonen. Einige Menschen haben Beschwerden nach der Impfung. Den Menschen tut dann etwas weh oder es geht ihnen nicht gut. Die Beschwerden gehen aber schnell wieder weg.
Weitere Hinweise dazu findest Du hier:

www.dranbleiben-bw.de/kinderundjugendliche

Auffrischimpfung – „Booster“
Sechs Monate nach Deiner zweiten Impfung ist es Zeit, Deinen Impfschutz aufzufrischen. Damit bist Du dann weiter gut vor dem Corona-Virus geschützt. Du kannst Dich bei Deinem Hausoder Jugendarzt, in einem Impfzentrum oder in einer Impfstation impfen lassen.

Allgemeine Informationen zum Impfen findest Du hier:

www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impfzentren/

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Absage des Theaterbesuchs

Liebe Eltern,

wie Sie wissen, befinden wir uns aktuell in einer angespannten „Corona Lage“ – Größere Veranstaltungen sollen vermieden werden – daher haben wir uns dazu entschieden, unseren Theaterbesuch am Mittwoch abzusagen – diese Entscheidung ist uns sehr schwergefallen. Der gemeinsame Besuch im Theater mit anderen Schulen- und Kindergartengruppen stellt zudem für uns ein weiteres großes Risiko dar – so dass wir die Entscheidung zum Wohle der Gesundheit Ihrer Kinder getroffen haben.

Wir sind sehr traurig darüber, da der Theaterbesuch für die Kinder wirklich eine tolle Erfahrung ist und sie sich auch in den letzten Wochen im Unterricht dem Thema „Räuber Hotzenplotz“ gewidmet haben. Wir sind momentan am Überlegen, wie wir den Kindern noch eine Alternative zum Theaterbesuch hier in der Schule anbieten können, z.B. möchten wir im Frühjahr/ Sommer das Theater „Radelrutsch“ aus Heilbronn zu uns an die Schule einladen. Wir werden Sie darüber informieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Das Schulleitungsteam

 

Katja Romanski-Bärwald Julia Geiger Carolin Waller Sylvia Riedinger

Elternbrief 08.11.2021

 

 

Liebe Eltern,

in der Zeit vor den Herbstferien ist die Zahl der Kinder, die in oder außerhalb unserer Schule positiv auf Corona getestet wurden, deutlich angestiegen.

Zum Schutz ihrer Familie und unserer Schule bitten wir Sie, dass Sie uns dabei unterstützen.

 

Sobald ihr Kind Symptome wie

  • Fieber
  • Gliederschmerzen
  • Husten, Kurzatmigkeit
  • Halsschmerzen, Schnupfen
  • Geschmacks- und Geruchssinnverlust
  • Durchfall, Erbrechen, Bauchschmerzen

hat, sollten Sie Ihren Kinderarzt anrufen und einen Termin für eine Testung ausmachen. Mit Symptomen oder einem zuhause durchgeführten positiven Schnelltest, hat Ihr Kind dort einen Anspruch auf eine Testung.

 

Wir möchten Sie bitten, dass Sie uns über das Sekretariat informieren, sollte Ihr Kind positiv getestet sein oder sich in Quarantäne befinden.

Dankbar wären wir Ihnen auch, wenn Sie uns ebenso informieren, sollte dies auf Sie oder ein Geschwisterkind zutreffen. Ihre Angaben sind selbstverständlich freiwillig, Sie sind nicht dazu verpflichtet.

 

Viele Grüße

 

Die Schulleitung

Schulsozialarbeit an der Gebrüder-Grimm-Schule

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebes Lehrerkollegium,

mein Name ist Philip Blattert, ich bin seit Beginn des Schuljahres 2021/22 der Schulsozialarbeiter an der Gebrüder-Grimm-Schule. In dieser Funktion versuche ich gerne, Euch/Sie bei sämtlichen schulischen oder privaten Schwierigkeiten oder Problemlagen zu unterstützen.

Wichtige Grundsätze der Schulsozialarbeit sind unter anderem

  • Zuhören
  • Unterstützen
  • Begleiten
  • Motivieren

Das Angebot ist freiwillig und kostenlos. Vertraulichkeit und Verschwiegenheit sind selbstverständlich.

 

Zu den folgenden Zeiten bin ich im Büro der Schulsozialarbeit erreichbar:

Montag:          13.00 – 16.30 Uhr
Dienstag:       08.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag:   08.00 – 12.00 Uhr
Freitag:           08.00 – 12.30 Uhr

 

Ansonsten auch gerne über Telefon oder E-Mail:

Telefon:  0162 212 9860

E-Mail:  philip.blattert@diakonie-heilbronn.de

Ich freue mich darauf, Euch/Sie kennenzulernen!

Philip Blattert

Sozialarbeiter / Sozialpädagoge B.A.

https://www.ggs.hn.schule-bw.de/schule/schulsozialarbeit/

Regelungen zum Schulbeginn

Liebe Eltern und Schüler der GGS! 

Ein gutes Gelingen des Schulbetriebes an der GGS hängt von dem verantwortungsbewussten Umgang jedes Einzelnen mit den erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen ab. 

Folgende Maßnahmen sollten ALLE im Sinne eines achtsamen Umganges miteinander unbedingt einhalten: 

 

Organisatorische Maßnahmen  

 

Unterrichtszeiten  

Der Unterricht findet in der ersten Woche von 8.20-12.30 Uhr statt. Ab der zweiten Woche ist Mo, Mi und Fr kurzer Tag von 8.20-12.30 Uhr und Di und Do langer Tag von 8.20.-14.45 Uhr.  

 

Verspätung/Abholung 

Sollte ihr Kind aus irgendwelchen Gründen von Ihnen verspätet an die Schule gebracht werden, begleiten Sie es ins Rektorat und NICHT ins Klassenzimmer. Eine Abholung im Krankheitsfall findet ebenfalls am Rektorat statt. Sollten Sie Ihr Kind nach Schulschluss abholen, warten Sie bitte außerhalb des Schulhofes-die LehrerInnen begleiten Ihr Kind bis dorthin (Bitte schreiben Sie in das Gelbe Heft, dass Sie Ihr Kind abholen und geben Sie bereits morgens dem Busfahrer/- unternehmen Bescheid). 

 

Unterricht   

Der Unterricht findet in Präsenz (an der Schule) in vollem Umfang statt. Fernunterricht ist nur im Falle einer Quarantäne vorgesehen.  

  

Mund und Nasen-Bedeckung  

Bis auf weiteres gilt eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht an der Schule. Auf dem Gelände, in den Fluren, in den Klassenzimmern und weiteren Räumen. Zum Essen und Trinken, beim Sportunterricht und zu individuellen Maskenpausen dürfen die Masken abgenommen werden. 

 

Bitte geben Sie ihrem Kind täglich eine frische Mund- und Nasenbedeckung mitEine zweite Mund- und Nasenbedeckung sollte Ihr Kind in einer Dose im Schulranzen haben.  

 

Schnelltestung 

Die Kinder werden bis zum 26.09.2021 2mal pro Woche und anschließend 3mal pro Woche mit einem Schnelltest (Antigen) getestet. Durch die häufigen Testungen ist ein Einzelnachweis über ein negatives Testergebnis nicht mehr erforderlich, z.B. für Vereinsteilnahme, Restaurantbesuch, etc.  

Sollte ein positiver Coronafall in einer Klasse eintreten, werden die Testungen erhöht.  

 

Essen  

Ab der 2. Woche liefert die Firma Wieprecht Lunchpakete, die im Klassenverband gegessen werden.  

 

3 G Regelung 

Für alle Besucher gilt auf dem gesamten Schulgelände die 3 G Regelung. Ausnahme nur für einen kurzen Aufenthalt zur Abgabe oder Abholung. 

 

Bitte unterstützen Sie uns und besprechen Sie mit Ihren Kindern die erforderlichen hygienischen Maßnahmen und Verhaltensregeln und die Wichtigkeit ihrer Einhaltung.  

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe! 

 

Die Schulleitung und das Kollegium der Gebrüder-Grimm-Schul        

 


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