Liebe Eltern,
wie Sie den Medien vielleicht entnommen haben, gilt für den Schulbetrieb ab dem 4. April 2022 Folgendes:
Maskenpflicht entfällt
Auf dem gesamten Schulgelände, im Klassenzimmer und bei Schulveranstaltungen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Die Maske ist neben dem Impfen der wirksamste Schutz. Deswegen ist es selbstverständlich möglich, die Maske freiwillig zu nutzen, gerade im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen.
Testpflicht gilt bis zu den Osterferien unverändert fort
Schülerinnen und Schüler sind weiterhin zweimal pro Woche zu testen. Weiterhin von der Testpflicht ausgenommen sind quarantänebefreite Personen, denen zwei freiwillige Tests pro Woche angeboten werden.
Umgang mit Coronainfektionen in der Klasse oder Lerngruppe
Bei einem Infektionsfall in einer Klasse oder Lerngruppe gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Sowohl die fünftägige „Kohortenpflicht“ als auch die Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht entfallen.
Zutritts- und Teilnahmeverbote
Für das Betreten des Schulgeländes gilt weiterhin die 3 G-Regel.
Aufgrund der nach wie vor angespannten Infektionslage ist es dennoch wichtig, weiterhin umsichtig vorzugehen. Wir wollen Sie nochmals darum bitten, dass Sie Ihre kranken Kinder zuhause lassen, damit nicht mehr Kinder oder Lehrer*innen (unabhängig von Corona) angesteckt werden.
Wir bedanken uns sehr für Ihre bisherige Mithilfe und Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Das Schulleitungsteam