Elternbrief: Schulbetrieb ab dem 4. April 2022  

Liebe Eltern, 

 

wie Sie den Medien vielleicht entnommen haben, gilt für den Schulbetrieb ab dem 4. April 2022 Folgendes:  

 

Maskenpflicht entfällt  

Auf dem gesamten Schulgelände, im Klassenzimmer und bei Schulveranstaltungen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Die Maske ist neben dem Impfen der wirksamste Schutz. Deswegen ist es selbstverständlich möglich, die Maske freiwillig zu nutzen, gerade im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen 

 

Testpflicht gilt bis zu den Osterferien unverändert fort 

Schülerinnen und Schüler sind weiterhin zweimal pro Woche zu testen. Weiterhin von der Testpflicht ausgenommen sind quarantänebefreite Personen, denen zwei freiwillige Tests pro Woche angeboten werden. 

 

Umgang mit Coronainfektionen in der Klasse oder Lerngruppe  

Bei einem Infektionsfall in einer Klasse oder Lerngruppe gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Sowohl die fünftägige „Kohortenpflicht“ als auch die Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht entfallen.  

 

Zutritts- und Teilnahmeverbote 

Für das Betreten des Schulgeländes gilt weiterhin die 3 G-Regel. 

 

Aufgrund der nach wie vor angespannten Infektionslage ist es dennoch wichtig, weiterhin umsichtig vorzugehen. Wir wollen Sie nochmals darum bitten, dass Sie Ihre kranken Kinder zuhause lassen, damit nicht mehr Kinder oder Lehrer*innen (unabhängig von Corona) angesteckt werden. 

Wir bedanken uns sehr für Ihre bisherige Mithilfe und Ihr Verständnis! 

 

 Mit freundlichen Grüßen 

 

Das Schulleitungsteam 

GGS ist Modellschule für ‚Gutes Schulessen mit kommunalem Konzept – nachhaltig und biozertifiziert‘

Die Gebrüder-Grimm-Schule wurde neben vier weiteren Schulen als Modellschule ausgewählt. Den SchülerInnen soll ein „gesundheitsförderndes und genussvolles Schulessen“ ermöglicht werden.

„Im Fokus des Projekts stehen vor allem die Verbesserung der Qualität der Schulverpflegung, eine Steigerung der Nachfrage nach Bio- und bioregionalen Lebensmitteln und die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung. Damit wird auch dem Ziel der Landesregierung, den Einsatz von regionalen Bioprodukten zu steigern, Rechnung getragen.“ (siehe Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Würtemberg)

Wir freuen uns und werden weiter darüber berichten.

Link zur Projektbeschreibung

Informationen des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

„Und was passiert jetzt?“
Eine Hilfe für Dein Verhalten im Zusammenhang mit Corona
(Stand: 06.12.2021)

Krank – was passiert jetzt?
Wenn Du Husten, Schnupfen oder Fieber hast, nichts mehr riechen oder schmecken kannst,bleibst Du zu Hause und machst einen Corona-Test.

Positiv getestet – was passiert jetzt?
Wenn Dein Corona-Test positiv ist, also anzeigt, dass Du Corona hast, gehst Du sofort nach Hause und musst dort 14 Tage bleiben. In der Zeit darfst Du Deine Wohnung nicht verlassen und keinen Besuch haben. Nur Deine Familie, mit der Du zusammenwohnst, darf in der Zeit bei Dir sein. Um niemanden anzustecken, ist es sinnvoll, zu anderen Personen in der Wohnung Abstand zu halten. Deine Familienmitglieder müssen ab dem Tag Deines positiven Tests für 10 Tage zu Hause bleiben, weil sie als haushaltsangehörige Personen sogenannte „enge Kontaktpersonen“ sind.
Wer geimpft ist oder in den letzten 6 Monaten schon mal Corona hatte (genesen), muss nicht in Quarantäne, wenn er oder sie Haushaltsangehörige oder -angehöriger ist.

Kontaktperson – was passiert jetzt?
Wenn jemand, mit dem Du zusammenwohnst („haushaltsangehörige Kontaktperson“) Corona hat, musst Du Dich sofort für 10 Tage in Quarantäne begeben (ab dem Tag, an dem die Person positiv getestet wurde).

Wenn eine positiv getestete Person mit der Du Kontakt hattest, aber nicht zusammenwohnst Corona hat, musst Du nur in Quarantäne, wenn das Gesundheitsamt oder Deine Gemeinde Dich anruft oder Dir schreibt. Wenn das Gesundheitsamt oder Deine Gemeinde Dich nicht kontaktiert, ist es aber sinnvoll, Deine Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren und Deine Wohnung nur noch zu verlassen, wenn es unbedingt nötig ist.
Bekommt in der Zeit Deiner Quarantäne noch jemand, mit dem Du zusammenwohnst Corona, ändert sich das Ende Deiner Quarantänezeit trotzdem nicht. Du musst also nicht von vorne anfangen, die 10 Tage zu zählen.Wenn Deine Kontaktperson selbst nicht mehr in Quarantäne bleiben muss, weil nach einem positiven Schnelltest ein negatives PCR-Testergebnis da ist, musst auch Du nicht mehr zu Hause bleiben.
Ein PCR-Test ist kostenlos möglich, wenn das Gesundheitsamt Dir gesagt hat, dass Du eine Kontaktperson bist oder jemand in deiner Familie einen positiven Test hat.

Negativer Test in der Absonderung – was passiert jetzt?
Du bist in Absonderung, weil Du positiv getestet bist:
Bist Du noch nicht geimpft, musst Du 14 Tage zuhause bleiben. Manche Menschen werden aber auch krank, obwohl sie geimpft sind. Oft fühlen sie sich dann aber nicht krank. Wenn das bei Dir so ist, kannst Du ab dem 5. Tag nach Deinem positiven Test einen PCR-Test machen.Wenn der PCR-Test negativ ist, musst Du nicht mehr zuhause bleiben. Wenn Du einen positiven Schnelltest hattest, dann endet Deine Absonderung sofort, wenn Du einen PCR-Test machst und der PCR-Test negativ ist. Das gilt auch, wenn Du nicht geimpft bist.

Du bist in Quarantäne, weil Du Kontaktperson bist:
Wenn Du Dich nicht krank fühlst, kannst Du ab dem 5. Tag Deiner Quarantänezeit einen PCR-Test machen oder ab dem 7. Tag einen Schnelltest. Wenn Du Schülerin oder Schüler bist, kannst Du auch schon ab dem 5. Tag Deiner Quarantänezeit einen Schnelltest machen. Ist der Test negativ, musst Du nicht mehr zuhause bleiben. Dein Testergebnis musst Du in der Schule vorzeigen. Achte darauf, dass Du Dein Testergebnis bis zu dem Tag, an dem Deine Quarantäne normalerweise abgelaufen wäre, auch sonst immer dabeihast. Du kannst nämlich kontrolliert werdenund musst es dann vorzeigen.

Geimpft oder Genesen – was passiert jetzt?
Wenn Du schon vollständig geimpft bist, ist das prima! Denn dann musst Du als Kontaktperson nicht in Quarantäne. Das gilt auch, wenn Du selbst in den letzten 6 Monaten schon mal Corona hattest. Die bekannten Hygieneregeln (Abstand einhalten, Kontakte reduzieren) solltest Du zur Sicherheit aber trotzdem beachten.
Wenn Du selbst krank wirst, also z.B. Husten, Fieber oder Schnupfen bekommst, gilt für Dich auch: Zuhause bleiben und testen (am besten beim Arzt)!

Allgemeine Informationen zur Absonderung und Quarantäne findest Du hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-quarantaene/
Die Hinweise beruhen auf der „Verordnung des Sozialministeriums zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren haushaltsangehörigen Personen“ (CoronaVO Absonderung).

Diese findest Du hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/

Informationen zum Impfen
(Stand: 06.12.2021)
Warum solltest Du Dich impfen lassen?
Wenn Du Dich gegen das Corona-Virus impfen lässt, schützt Du Dich selbst vor einer Krankheit. Aber Du schützt auch Deine Familie, Freunde und die ganze Gemeinschaft, weil Du mit Deiner Impfung dabei hilfst, dass das Virus nicht weiterverbreitet wird.

Wer kann sich impfen lassen?
Du kannst Dich impfen lassen, wenn Du 12 Jahre oder älter bist. Du kannst selbst entscheiden, ob Du Dich impfen lassen möchtest. Wenn Du noch nicht 18 Jahre alt bist, müssen Deine Eltern oder Erziehungsberechtigten das erlauben.

Wo kann man sich impfen lassen?
Du kannst Dich bei Deinem Haus- oder Jugendarzt, in einem Impfzentrum oder in einer Impfstation impfen lassen.
Weitere Hinweise dazu findest Du hier:

https://www.dranbleiben-bw.de/#einstieg

Wie ist der Ablauf der Impfung?
Du bekommst eine Spritze in den Arm. In der Spritze ist ein Impfstoff. 3 bis 6 Wochen später bekommst Du eine zweite Spritze. 14 Tage später bist Du gut vor einer schweren Corona-Erkrankung geschützt.

Was musst Du nach der Impfung beachten?
Sehr viele Menschen vertragen die Impfung gut. Du solltest Dich aber einige Tage nach der Impfung schonen. Einige Menschen haben Beschwerden nach der Impfung. Den Menschen tut dann etwas weh oder es geht ihnen nicht gut. Die Beschwerden gehen aber schnell wieder weg.
Weitere Hinweise dazu findest Du hier:

www.dranbleiben-bw.de/kinderundjugendliche

Auffrischimpfung – „Booster“
Sechs Monate nach Deiner zweiten Impfung ist es Zeit, Deinen Impfschutz aufzufrischen. Damit bist Du dann weiter gut vor dem Corona-Virus geschützt. Du kannst Dich bei Deinem Hausoder Jugendarzt, in einem Impfzentrum oder in einer Impfstation impfen lassen.

Allgemeine Informationen zum Impfen findest Du hier:

www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impfzentren/

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Absage des Theaterbesuchs

Liebe Eltern,

wie Sie wissen, befinden wir uns aktuell in einer angespannten „Corona Lage“ – Größere Veranstaltungen sollen vermieden werden – daher haben wir uns dazu entschieden, unseren Theaterbesuch am Mittwoch abzusagen – diese Entscheidung ist uns sehr schwergefallen. Der gemeinsame Besuch im Theater mit anderen Schulen- und Kindergartengruppen stellt zudem für uns ein weiteres großes Risiko dar – so dass wir die Entscheidung zum Wohle der Gesundheit Ihrer Kinder getroffen haben.

Wir sind sehr traurig darüber, da der Theaterbesuch für die Kinder wirklich eine tolle Erfahrung ist und sie sich auch in den letzten Wochen im Unterricht dem Thema „Räuber Hotzenplotz“ gewidmet haben. Wir sind momentan am Überlegen, wie wir den Kindern noch eine Alternative zum Theaterbesuch hier in der Schule anbieten können, z.B. möchten wir im Frühjahr/ Sommer das Theater „Radelrutsch“ aus Heilbronn zu uns an die Schule einladen. Wir werden Sie darüber informieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Das Schulleitungsteam

 

Katja Romanski-Bärwald Julia Geiger Carolin Waller Sylvia Riedinger

Elternbrief 10.03.2021

 

Liebe Eltern,

ab Montag den 15.03.2021 beginnen wir an der Gebrüder – Grimm – Schule wieder mit dem „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“:

Der Unterricht für alle Kinder der Grundstufe Klasse 1 – 4  und für die Klasse 5/6 findet wieder nach Stundenplan zu den üblichen Unterrichtszeiten statt (Mo, Mi, Fr, 8.20 – 12.30 Uhr; Di und Do bis 14.45 Uhr), nur der Sportunterricht fällt aus und wird anders genutzt. Für die Klasse 5/6 endet der Unterricht montags deshalb ebenfalls um 12.30 Uhr

In der Schule halten wir die bekannten Hygieneregeln ein, die Sie im Blog auch nochmals nachlesen können. Auf dem Schulgelände und außerhalb der Klassenzimmer besteht Maskenpflicht, auch in den Klassenzimmern dürfen die Kinder gerne Maske tragen. Wir achten darauf, dass die Kinder möglichst wenig Kontakt zu SchülerInnen anderer Klassen haben (Kohortenbildung).

Voraussichtlich ab Donnerstag werden wir wieder das leckere Lunchpaket als Mittagessen anbieten, am Dienstag müssen Ihre Kinder noch ein größeres Vesper mitbringen. Die bisherigen Anmeldungen zum Essen bleiben gültig!

Auch die Busse fahren wieder nach dem alten Fahrplan von November 2020, im Bus gilt auch weiterhin die Maskenpflicht!

Wie bisher gilt die Schulpflicht, Sie können aber selbst entscheiden, ob Ihr Kind in die Schule kommen soll. Wir bitten Sie um eine kurze Mitteilung an unser Sekretariat, wenn Sie eine Teilnahme Ihres Kindes am Präsenzunterricht nicht wünschen!

Auch wenn wir alle mit etwas Sorge auf die möglichen Folgen der Öffnungsmaßnahmen blicken, freuen wir uns natürlich sehr, dass endlich wieder ein Stück Normalität in unsere Schule zurückkehrt!

 

Viele Grüße und bleiben Sie vorsichtig!

 

Klaus Gretzinger mit dem Kollegium der GGS

 

Elternbrief 12.02.21

Liebe Eltern der Gebrüder-Grimm-Schule,

 

gestern hat unsere Landesregierung bekanntgegeben, dass die Grundschule nach den Faschingsferien ab Montag den 22.02. 2021 wieder schrittweise geöffnet werden.

Aus organisatorischen Gründen hat sich unsere Schule für folgendes Einstiegsmodell entschieden:

  • Alle Klassenstufen der Grundschule (1 – 4) kommen wieder in die Schule.
  • Die Klassen werden in zwei Gruppen geteilt; eine Hälfte der Klasse kommt eine Woche in die Schule, die andere Hälfte lernt wieder zuhause. In der folgenden Woche wird gewechselt.
  • Der Unterricht in der Schule dauert von 8.20 Uhr bis 11.50 Uhr, Fernunterricht wird für die „Fernlerner“ in eingeschränktem Umfang angeboten.
  • Die Kinder werden wie gewohnt mit unseren Schulbussen gefahren.
  • Eine ergänzende Notbetreuung während den normalen Unterrichtszeiten wird angeboten, wenn dies zwingend notwendig ist.

Der Vorteil dieser Regelung ist, dass die Kinder wieder regelmäßigen und engeren Kontakt mit der Schule haben. Durch die Halbierung der Klassenstärke können in den Räumen und auch während der Busfahrt größere Abstände gehalten werden. Leider ist es nicht möglich, die Klassenstufen in den Schulbussen ganz zu trennen, weil sonst die Fahrzeiten für viele Kinder viel zu lange werden würden. In der Schule werden wir jedoch die Kontakte der Klassen untereinander wieder sehr stark beschränken.

Für die Kinder besteht Schulpflicht, d.h. sie müssen sich an unseren Lernangeboten beteiligen, allerdings können Sie als Eltern entscheiden, ob Ihr Kind am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen oder aus Gründen des Infektionsschutzes nur zu Hause lernen soll!

Die Klasse 5&6 bleibt bis auf weiteres komplett im Fernunterricht (weiterführende Schule/ Sekundarstufe).

Wie immer wurden wir über die anstehenden Pläne erst sehr kurzfristig informiert, wir müssen also noch allerhand planen und organisieren. Wir werden Sie aber im Laufe der kommenden Woche informieren, wann Ihr Kind wieder in die Schule kommen darf (22.02. oder erst am 01.03.).

Bitte schauen Sie doch immer wieder mal auf die Homepage der GGS, im Schulblog versuchen wir Sie auf dem Laufenden zu halten.

Wir freuen uns auf Ihre Kinder!

Viele Grüße

 

Klaus Gretzinger und das Kollegium der GGS

 

 

Elternbrief 29.01.2021

Liebe Eltern,

 

trotz langem Warten auf weitere Informationen war ich gestern offensichtlich doch zu schnell.

Am späten Nachmittag hat unser Ministerpräsident erklärt, dass die Schulen definitiv bis 12. Februar geschlossen bleiben, weil eine Öffnung unter den derzeitigen Pandemie-Bedingungen ein zu hohes Risiko darstellen würde.

Das heißt nun, dass auch unsere Schule bis zu den Winterferien ab 13.02. geschlossen bleibt und wir bis dahin weiterhin „Fernunterricht“ und die Notbetreuung anbieten.

Nach den Ferien ab Montag, den 22.02.2021 werden wir dann voraussichtlich wieder Schule halten können, wenn es die Lage zulässt. In welcher Form die Schule dann geöffnet wird (z.B. Unterricht für alle Klassen oder zunächst nur für Klasse 1 und 2 oder im Wechselunterricht), ist noch nicht geklärt. Wir werden Sie informieren!

Zur Notbetreuung: Die Notbetreuung ist wirklich nur für Familien gedacht, die überhaupt keine anderen Möglichkeiten für die Kinderbetreuung finden. Seit Januar stehen Eltern jeweils 20 Tage Beurlaubung pro Kind für die Betreuung im Jahr zu, bei Alleinerziehenden sind es 40 Tage.  Bei der Betreuung sind also auch die Väter gefragt….

Wir machen weiter und danken für Ihre Unterstützung.

Viele Grüße

 

Klaus Gretzinger

 

Elternbrief 28.01.2021

Liebe Eltern,

nach den Äußerungen unserer Landesregierung war eigentlich absehbar, dass in Baden-Württemberg die Schulen ab dem 01.02.21 schrittweise geöffnet werden. Deshalb hat uns die kurzfristige Absage der Pressekonferenz zum weiteren Vorgehen schon sehr überrascht.

Die Schulen bleiben also „bis auf weiteres“ geschlossen, ein Termin für genauere Informationen ist nicht festgelegt. Auch wir Schulen wissen im Moment nur, dass vorerst die bekannten Maßnahmen fortgesetzt werden sollen:

  • Schulen und Kitas bleiben geschlossen
  • Es wird weiterhin Fernunterricht durchgeführt
  • Eine Notbetreuung ist eingerichtet

Wenn sich die Landesregierung doch noch kurzfristig für eine Schulöffnung entscheidet, benötigen wir vermutlich noch etwa drei Tage, bis wir die Schülerbeförderung entsprechend organisiert haben.

Es tut uns wirklich sehr leid, dass wir Ihnen keine verbindlichen Aussagen liefern können, auch wir hätten sehr gerne mehr Planungssicherheit!

Aber so sind halt gerade die Zeiten, halten wir gemeinsam durch und machen wir auch weiter das Beste daraus!

 

Viele Grüße

 

Klaus Gretzinger

 

 

 

 

Elternbrief 22.01.2021

Liebe Eltern der GGS,

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Landesregierungen die Verlängerung de Lockdowns bis Mitte Februar beschlossen, weil die Corona- Infektionszahlen immer noch nicht entscheidend gesenkt werden konnten. Unklar blieb dabei der Umgang mit Schulen und Kindergärten in den einzelnen Bundesländern.

Zielsetzung der Landesregierung in Baden-Württemberg ist jetzt, Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kindertagespflege sowie Grundschulen ab dem 1. Februar schrittweise zu öffnen. Für die weiterführenden Schulen gilt bis Mitte Februar zunächst weiter der Fernunterricht. Nach den Faschingsferien (22. Februar) wird auch für die weiterführenden Schulen Präsenzunterricht angestrebt – dies kann je nach der dann vorliegenden Inzidenz zunächst in einem Wechselunterricht beginnen.

Unsere Schule war froh, dass wir in den Wochen nach den Weihnachtsferien erfolgreich in das „Fernlernen“ eingestiegen sind und wir eine ausreichende Notbetreuung organisieren konnten.

Natürlich ist uns die Belastung für Sie als Eltern sehr bewusst und wir wissen, dass Lernen in der Schule doch noch besser funktioniert.

Das Ziel der Landesregierung ist deshalb nachvollziehbar, sorgt im Moment aber auch dafür, dass wir Ihnen keine Auskunft geben können, wie es in unsere Schule ab 1. Februar aussehen wird:

Wir wissen nicht, welche Klassen in die Schule kommen werden, ob es Wechselunterricht geben wird und ob eine begleitende Notbetreuung angeboten werden kann. Klar ist lediglich, dass es auch weiterhin keine Präsenzpflicht geben wird, die Eltern können also entscheiden, ob ihr Kind die Schule besuchen soll.

Es tut uns leid, dass wir Ihnen keine klareren Aussagen zum weiteren Verlauf liefern können. Es bleibt nur abzuwarten, was im Laufe der nächsten Woche entschieden wird. Wir werden Sie selbstverständlich baldmöglichst informieren!

Halten Sie bitte mit uns gemeinsam auch weiterhin durch!

 

Viele Grüße

 

Klaus Gretzinger und das Kollegium der GGS

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