Elternbrief der Schulleitung 14.04.2020

Liebe Eltern der Gebrüder-Grimm-Schule,

dieses ganz besondere Ostern ist vorüber und vielleicht war es ja sogar eine schöne Erfahrung, Feiertage mal ohne Hektik verbringen zu können. Auch die Ferien, die nach der Schulschließung vom 17.03.2020 fast unbemerkt begonnen haben, neigen sich dem Ende zu.

Wir haben noch keine Informationen darüber, wie „Schule“ nach den Ferien am 20.04. weitergehen wird, wir gehen aber derzeit nicht davon aus, dass sofort ein normaler Schulbetrieb nach Stundenplan aufgenommen werden wird. Sobald wir Genaueres wissen, werden wir selbstverständlich informieren.

Für den Fall der Fälle werden wir Ihnen auch nach dem 20.04. wieder eine Notfallbetreuung für Ihr Kind anbieten. „Eine Notfallbetreuung an den Schulen und Kindertageseinrichtungen wird für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen und der Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Förderschulen sowie für Kindergartenkinder eingerichtet, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten. Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und nicht abkömmlich sind. Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus schwerwiegenden Gründen an der Betreuung gehindert ist; die Entscheidung über die Zulassung einer solchen Ausnahme trifft unter Anlegung strenger Maßstäbe die Gemeinde, in der die Einrichtung ihren Sitz hat.“

Dazu gehören

  • die Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,
  • die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste,
  • Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Justizvollzugs- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge,
  • Polizei und Feuerwehr sowie Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz,
  • Rundfunk und Presse,
  • Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden,
  • die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie
  • das Bestattungswesen.

Entsprechende Nachweise sind erforderlich!

Falls Sie eine Betreuung für Ihr Kind benötigen, wenden Sie sich bitte per Mail an

ggs.info@t-online.de

Wir werden dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen und die notwendigen Schritte veranlassen.

Viele Grüße

Klaus Gretzinger

(Schulleiter)

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